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Die Schulhausanierungen und Neubauten sind für die Gemeinde eine grosse Aufgabe. Auch in finanzieller Hinsicht. Die geschätzten Kosten bis 2040 betragen 76, 4 Mio. Franken. Die Angaben orientieren sich an kürzlich gebauten und sanierten Schulhäusern.
Genauer beziffern lassen sich die Kosten, sobald die konkreten Bauprojekte vorliegen. Vor den politischen Entscheiden wird Klarheit über die effektiven Kosten (plus/minus 10%) und die Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen herrschen. Die Baukredite müssen separat bewilligt werden. Zwischen 2025 und 2030 finden sechs Volksabstimmungen statt.
Der Erneuerungsbedarf ist nicht nur bei den Schulhäusern hoch. Hinzu kommen Investitionen in Gemeindestrassen, Gewässerschutz und das Sportzentrum Hirzenfeld. Die Gemeinde Münchenbuchsee ist nicht in der Lage, all diese Investitionen ohne Fremdmittel zu finanzieren. Der Bruttoverschuldungsanteil wird sich von 30% (2023) auf 132% (2028) erhöhen.
Der aktuelle Finanz- und Investitionsplan rechnet bis 2028 mit einer unveränderten Steueranlage von 1,64 Einheiten. Gestützt auf den heutigen Wissensstand zu den finanziellen Mitteln und zur Schulraumplanung ist auf 2029 eine Steuererhöhung nötig. So müssen weniger zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden, womit sich die Verschuldung und die Zinslast begrenzen lassen.
Die vorgeschlagene Lösung für die Schulraumplanung ist kein Maximalprogramm, sondern das Resultat einer bereits redimensionierten Planung. Zusätzliche substanzielle Einsparungen wären nur mit einem weiteren räumlichen Verzicht möglich: mehr Schülerinnen und Schüler pro Klasse, kleinere Räume, keine zusätzlichen Gruppenräume, kein erweitertes Tagesschulangebot. Dies würde einen zeitgemässen Schulunterricht infrage stellen.
Es handelt sich um eine Schätzung, nicht um einen Kostenvoranschlag. Die Kostengenauigkeit beträgt wie das in der Phase von Machbarkeitsstudien üblich ist plus/minus 25% (inklusive Mehrwertsteuer). Die Kostenangaben orientieren sich an kürzlich gebauten und sanierten Schulhäusern (Datenbank kennwerte.ch) und wurden verwaltungsintern zusätzlich mit Referenzprojekten in umliegenden Gemeinden und Städten verglichen. In der Schätzung berücksichtigt ist die Teuerung (10%). Ebenso eingerechnet sind die Anforderungen des revidierten kantonalen Energiegesetzes und des kommunalen Baureglements, wonach Neubauten die kantonalen Vorgaben um 15 Prozent unterschreiten müssen. Genauer beziffern lassen sich die effektiven Kosten der Sanierungen und Neubauten erst, sobald die detaillierten Bauprojekte vorliegen.
Sobald die konkreten Bauprojekte erarbeitet sind, werden präzisere Kostenangaben möglich sein. Die Kostengenauigkeit beträgt dann plus/minus 10 Prozent (inklusive Nebenkosten, Reserven und Mehrwertsteuer). Der Gemeinderat, das Parlament und die Stimmberechtigten werden somit vor dem Entscheid über die Baukredite über transparente und realistische Kostenangaben verfügen. Bei der Erarbeitung und Umsetzung der Bauprojekte ist ein aktives Risiko- und Kostenmanagement vorgesehen; dabei lassen sich Erkenntnisse aus anderen Bauprojekten einbringen, um die Gefahr «böser Überraschungen» zu minimieren. Auf Grund der Ausschreibungen werden detaillierte Werkverträge erstellt, in denen die Leistungen klar definiert sind. Abweichungen müssen durch einen Projektausschuss bewilligt werden, ein regelmässiges Reporting bzw. die Kostenüberwachung nach SIA-Normen wird nebst dem Baufortschritt auch die Kostenentwicklung dokumentieren. Allfällige Kostenüberschreitungen führen dazu, dass Folgeprojekte (ab dem Jahr 2029) neu priorisiert werden müssen.
Die effektiven Kosten sind unter anderem von der definitiven Grösse und dem Ausbaustandard der neugebauten und sanierten Schulhäuser abhängig sowie von der Konstruktion und den verwendeten Baumaterialien. Nicht beeinflussbar sind die Entwicklung der Teuerung und allfällige Änderungen im Lehrplan. Kostenfaktoren wie die Anzahl Schülerinnen und Schüler bzw. die Anzahl benötigter Klassen sind im weiteren Verlauf der Planung regelmässig zu überprüfen; bisher haben sich diesbezügliche Prognosen stets als zuverlässig erwiesen.
Die ursprüngliche Prognose von 90. Mio. Franken beruhte auf einem Raumangebot, das weitgehend den Empfehlungen für Schulraum entsprach. Der Gemeinderat schätzte die Folgekosten als nicht tragbar ein, worauf die Planung redimensioniert wurde. Die wichtigsten Veränderungen: weniger Gruppenräume, keine Reservezimmer, weniger separater Raum für die Tagesschulangebote bzw. stärkere gemeinsame Nutzung von Räumen. Zudem wird mehr saniert und weniger neu gebaut; dadurch verringert sich insbesondere das Bauvolumen im Bodenackerschulhaus. Aus Sicht der Bildung handelt es sich bei der neuen Lösung um eine optimierte Minimalvariante, die gegenüber heute immer noch in allen Bereichen beträchtliche Verbesserungen bringt. Die Kosten für die neue Variante wurden zunächst auf 55 Mio. Franken geschätzt und seither aktualisiert. Die aktuelle Schätzung von 76.4 Mio. berücksichtigt die Anhebung der Baukosten für Neubauten gegenüber dem Basiswert sowie die kommunalen Vorgaben zur Energieeffizienz und beinhaltet zudem 5 Prozent Reserven.
Gegenüber der ursprünglichen Lösung sind weniger Gruppenräume geplant, keine Reservezimmer und weniger separater Raum für die Tagesschule. Zudem wird mehr saniert und weniger neu gebaut; dadurch verringert sich insbesondere das Bauvolumen im Bodenackerschulhaus.
Gruppenräume: Die erste Lösung sah einen Gruppenraum pro zwei Klassen vor, nun gilt als Richtwert ein Gruppenraum für drei Klassen. Damit wählt Münchenbuchsee eine kostengünstige Lösung: Viele Gemeinden planen mit einem Gruppenraum pro Klassenzimmer, einige mit zwei pro Klassenzimmer. Wenn die Gruppenräume durch mehrere Klassen benutzt werden, bedingt dies eine detaillierte Planung und führt zu längeren Wegen; dabei ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler jederzeit beaufsichtigt sind (Obhutspflicht).
Reservezimmer: Ursprünglich waren fünf Reserveklassenzimmer für den Zyklus 2 (3. bis 6. Schuljahr) und drei für den Zyklus 3 (7. bis 9. Schuljahr) vorgesehen. Nun sind keine mehr eingeplant. Falls die Bevölkerungsentwicklung vorübergehend zu mehr Klassen führt, muss sich die Gemeinde mit provisorischen Schulraumlösungen (Pavillons) behelfen oder in Kauf nehmen, dass die Richtwerte für die Klassengrössen vorübergehend überschritten werden.
Tagesschule: Die Planung sieht vor, dass Schule und Tagesschule 620 m2 Fläche gemeinsam nutzen. Die aktuell geplante Fläche ermöglicht ein Tagesschulangebot von knapp 2.5m2/Kind; sie weicht damit um 37.5% vom kantonalen Richtwert ab. Bei einer getrennten Führung von Schule und Tagesschule müssten pro Kind in der Tagesschule 4m2 zur Verfügung stehen.
Auf Reserveräume wurde bereits verzichtet, die Anzahl Gruppenräume stark reduziert, das Tagesschulangebot verkleinert und die Mitbenutzung der Turnhalle Bodenacker durch Schülerinnen und Schüler der Anlage Paul Klee eingeplant. Zusätzliche substanzielle Einsparungen wären nur mit einem weiteren räumlichen Verzicht möglich: mehr Schülerinnen und Schüler pro Klasse, kleinere Räume, keine zusätzlichen Gruppenräume, kein erweitertes Tagesschulangebot. Dies würde einen zeitgemässen Schulunterricht infrage stellen. Die Gemeinde müsste wohl Räume hinzumieten, was nebst Mietausgaben auch Transportkosten verursacht; bereits heute bezahlt die Gemeinde für den Transport einer Klasse vom Zentrum ins Schulhaus Waldegg rund 35'000 Franken pro Jahr. Bei der Rekrutierung von Lehrpersonen hätte die Gemeinde Münchenbuchsee mit einem solchen Raumangebot schlechte Karten.
Die vorgeschlagene Lösung für geschätzte 76.4 Mio. Franken ist nicht überdimensioniert. Sie ermöglicht einen zeitgemässen Unterricht und bringt gegenüber heute aus schulischer Sicht einen klaren Mehrwert. Baulich setzt die Gemeinde damit schwergewichtig auf den Erhalt der vorhandenen Substanz; die Schulanlagen werden saniert und Neubauten nur dort erstellt, wo mehr Fläche benötigt wird und dies finanziell sinnvoll ist. Der Fokus auf Sanierungen ist kostengünstiger als eine Lösung einzig mit Neubauten. Das kantonale Schulinspektorat wird zu gegebener Zeit prüfen, ob die Gemeinde Münchenbuchsee mit ihrer Schulraumplanung die Minimalvorgaben erfüllt.
Der Investitionsbedarf bei den Schulhäusern ist hoch. Mehr als die Hälfte der geschätzten Investitionen von 76.4 Mio. Franken im Rahmen der Schulhausplanung wird für Instandsetzungen und Sanierungen benötigt; 48 Prozent der geschätzten Investitionen sind für zusätzlichen Schulraum erforderlich. Unabhängig von der Schulraumplanung sind zwei weitere Werterhaltungs-Projekte im Schulbereich dringend: Das Lehrschwimmbecken Riedli ist technisch am Ende seiner Lebensdauer und muss saniert werden. Die Saal- und Freizeitanlage wird ebenfalls schrittweise saniert und die technische Ausstattung auf einen aktuellen Stand gebracht. Hinzu kommen in den nächsten Jahren Investitionen in Gemeindestrassen, Gewässerschutz und das Sportzentrum Hirzenfeld.
Die Einwohnergemeinde Münchenbuchsee ist nicht in der Lage, all diese Investitionen ohne Fremdmittel zu finanzieren. Bis im Jahr 2028 steigen die Fremdmittel auf 59 Mio. Franken; der Bruttoverschuldungsanteil erhöht sich von 30% (2023) auf 132% (2028). Zum Vergleich: Die durchschnittliche Verschuldung der Gemeinden im Kanton Bern betrug 2021 rund 102% bzw. rund 60% (ohne Bern, Thun und Biel). Die Folge der wachsenden Verschuldung sind höhere Aufwendungen für die Verzinsung der Fremdmittel und für Abschreibungen: Sie steigen bei einem angenommenen Zinssatz von 3% bis ins Jahr 2028 auf 1.4 Mio. Franken; der Zinsbelastungsanteil erhöht sich damit auf 3.2%. Dadurch nimmt der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde stark ab.
Der aktuelle Finanz- und Investitionsplan 2023 bis 2028 rechnet mit einer unveränderten Steueranlage von 1,64 Einheiten. Gestützt auf den heutigen Wissensstand bezüglich finanzieller Mittel und Projektfortschritt ist auf 2029 eine Steuererhöhung nötig, damit die Investitionen für die Gemeinde langfristig tragbar und finanzierbar sind. Eine höhere Steueranlage bedeutet, dass weniger zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen, womit sich die Verschuldung und die Zinslast begrenzen lassen. Die Steueranpassung ist von vielen Faktoren abhängig: von der wirtschaftlichen Entwicklung, dem Bevölkerungswachstum, der Zusammensetzung der Steuerzahlenden. Bei den Steuereinnahmen ist bis 2028 mit einem jährlichen Wachstum von 1.5 % bis 2 % zu rechnen. Ob sich die Steuererträge danach aufgrund der neuen Wohnüberbauungen weiter erhöhen, lässt sich noch nicht abschätzen, weil abhängig von der Steuerkraft der Zuziehenden. Bei den noch geplanten Überbauungen kann die Gemeinde dereinst einen Teil der planerischen Mehrwerte abschöpfen; so muss sie etwas weniger Fremdmittel aufnehmen. Angesichts des Investitionsvolumens fallen die Einnahmen aus der Mehrwertabschöpfung aber kaum ins Gewicht.
Über die ersten Kredite für die Sanierung und den Neubau von Schulhäusern befinden die Stimmberechtigten im Jahr 2025. Eine Steuerhöhung kommt voraussichtlich im Rahmen der Abstimmung zum Budget 2029 vors Volk. Falls die Baukredite bewilligt werden und die Erhöhung der Steueranlage später abgelehnt wird, sind die Finanzstrategie der Gemeinde sowie die Schulraumplanung hinsichtlich künftiger Projekte grundsätzlich zu überprüfen und anzupassen. Zusätzliche substanzielle Einsparungen wären nur mit einem weiteren räumlichen Verzicht möglich: mehr Schülerinnen und Schüler pro Klasse, kleinere Räume, keine zusätzlichen Gruppenräume, kein erweitertes Tagesschulangebot. Dies würde einen zeitgemässen Schulunterricht infrage stellen. Die vorgeschlagene Lösung für die Schulraumplanung ist kein Maximalprogramm, sondern das Resultat einer bereits redimensionierten Planung.
Falls einzelne Baukredite abgelehnt werden, lässt sich die Schulraumplanung nicht in der vorgesehenen Form umsetzen; eine Möglichkeit wäre, punktuelle Sanierungen vorzunehmen und nur die dringendsten Instandsetzungskosten auszuführen, um eine Verschlechterung des Gebäudezustands mitsamt Folgekosten abzuwenden. Der Schulbetrieb müsste ohne die benötigten zusätzlichen Räume für Gruppenarbeiten, Tagesschule, Spezialunterricht, Lehrpersonen etc. weiterlaufen.
Von der Sanierung oder dem Neubau eines einzelnen Schulhauses profitieren nicht nur die direkt betroffenen Kinder und Eltern. Die Schulraumplanung hat die Gesamtgemeinde im Blick: Die Sanierung an einem Standort schafft Luft an einem anderen. So entlastet etwa die Verschiebung von Klassen ins Zentrum andere Schulhäuser, wo Platz frei wird für dringend benötigte Gruppenräume. Auch sonst empfiehlt sich eine übergeordnete Betrachtung: Die Bildung wird, wie der öffentliche Verkehr oder die Strassen, solidarisch finanziert, da es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt. Bildung trägt zu einer funktionierenden Demokratie und einer prosperierenden Wirtschaft bei. Mit einer guten Schulinfrastruktur gewinnt die Gemeinde Münchenbuchsee an Attraktivität.