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«Umfassende Schulraumplanung jetzt!»: Mit dieser überparteilichen Motion stiess der Grosse Gemeinderat 2018 die Arbeiten zur Schulraumplanung an. Es folgte eine Vernehmlassung bei Parteien, Elternräten, Schulleitungen und Hausvorständen. Die schliesslich gewählte Lösungskonzeption bildet die Grundlage zur Umsetzung der einzelnen Projekte. Inzwischen liegen erste Machbarkeitsstudien vor. An einer gut besuchten öffentlichen Veranstaltung orientierte der Gemeinderat am 29. Februar 2024 im Kirchgemeindehaus über das weitere Vorgehen.
In einem nächsten Schritt werden nun für die priorisierten Standorte Paul Klee, Bodenacker und Hübeli konkrete Bauprojekte erarbeitet. Dies geschieht für die Standorte Paul Klee und Bodenacker in einem qualitätssichernden Wettbewerbsverfahren.
Zunächst gilt es, die konkrete Bestellung zu erstellen; hierfür wird eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitung, der Lehrerschaft, des Hausdienstes, der Politik und der Bauabteilung gebildet, um zweckmässige und realistische Vorgaben sicherzustellen.
Ein Beurteilungsgremium bestehend aus einer Sach- und einer Fachjury wird die Wettbewerbseingaben prüfen und den besten Lösungsvorschlag auswählen. In der Sachjury sind die Schulleitung, Lehrerschaft, der Hausdienst sowie die Politik und Verwaltung vertreten. Die Fachjury setzt sich aus Fachleuten des Bauwesens (Architektur, Landschaftsarchitektur etc.) zusammen. Das Beurteilungsgremium kann zusätzliche Experten und Expertinnen beiziehen, etwa zu Kostenaspekten oder Fragen der Denkmalpflege. Die Umsetzung des ausgewählten Projekts wird von der Hochbaukommission begleitet.
Über die Kredite zur Durchführung der Projektwettbewerbe für die Anlagen Paul Klee und Bodenacker und über den Projektierungskredit für den Kindergarten Hübeli entscheidet das Gemeindeparlament im Lauf des Jahres 2024.
Die Volksabstimmungen zu den Baukrediten für die Schulanlagen Paul Klee und Bodenacker finden voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2025 statt. Über den Baukredit für den Kindergarten Hübeli entscheidet das Parlament, wobei das fakultative Referendum ergriffen werden kann.